AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden hinsichtlich vereinbarter Kaufverträge über ungebrochene und/oder gebrochene Kiese, Splitte, Schotter, sowie Natursteine und Sande – im folgenden Ware genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Dies gilt auch dann, wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf beziehen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Für die richtige Auswahl der Ware sowie deren Menge ist allein der Kunde verantwortlich. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Kunde. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Kunden nachträglich geändert, trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wird die Ausführung übernommener Aufträge, aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, erschwert, verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist unsere Leistung aufgrund dieser Umstände dauernd unmöglich geworden, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbarer Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle kommen die jeweiligen gültigen Frachttarife zur Anwendung. Die vereinbarte Stelle muss von unserem Anlieferfahrzeug ohne Gefahr erreicht und wieder verlassen werden können. Das Entladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für unser Anlieferfahrzeug erfolgen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Andernfalls haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. Der Verbraucher jedoch nur, sofern er diese zu vertreten hat. Der Unternehmer haftet ohne Rücksicht auf ein Vertreten müssen. Für den Unternehmen ist die auf dem Lieferschein unterzeichnende Person zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Des Weiteren gilt unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei unbegründet verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Ab-/Annahme der Ware, hat uns der Kunde unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Gründe dafür nicht zu vertreten. Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Ab-/Annahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Die Gesamtschuldner bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegen zu nehmen. 

3 Eigentumsvorbehalt

 

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderung sowie aller diesbezüglichen Nebenforderungen vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Unternehmers hiermit an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung gegenüber den Nacherwerbern ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Nacherwerber über die Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. Der Unternehmer darf seiner Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware weder an Dritter abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder Vernichtungen der Ware zu unterrichten. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie einen eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3.3 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4 Zahlungsbedingungen

 

Die Preise verstehen sich ab Werk frei Verladen und sind bindend; es gilt der zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Listenpreis. Die Mehrwertsteuer wird für alle Beträge zu dem bei Erfüllung jeweils gültigen Satz gesondert berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, einige Zahlungsarten auszuschließen. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere auf Vorkommen, Fracht, Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware den fälligen Betrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, gegebenenfalls einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5 Gefahrübergang

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit Übergabe, spätestens mit Verlassen des Werks, an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Wird die Ware auf Wunsch des Verbrauchers an einen anderen als den Erfüllungsort versandt und zwar unabhängig davon, ob der Transport durch eigene oder fremde Fahrzeuge erfolgt, geht die Gefahr bei Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Verbraucher über. Wird die Ware auf Wunsch des Unternehmers an einen anderen als dem Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an den Versendungsbeauftragten über, es sei denn, dass die Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt und somit die Gefahr bei Übergabe an der Anlieferstelle erfolgt. Sofern der Erfüllungsort außerhalb unseres Werkes liegt, geht die Gefahr dann auf den Kunden über, sobald das Lieferfahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur Anlieferstelle zu gelangen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.

6 Gewährleistung

 

Der Verbraucher hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 7 der AGB entsprechend. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel der Ware gleich welcher Art innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieser schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer haben offensichtliche Mängel der Ware gleich welcher Art unverzüglich bei der Abnahme der Ware zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Im Falle der Rüge hat der Unternehmer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Gegenüber Unternehmern entfällt die Gewährleistung, wenn unsere Ware mit Kies oder Sand anderer Lieferanten und/oder Hersteller oder sonstigen Baustoffen vermengt oder verändert wird, es sei denn der Unternehmer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. Gewährleistungsansprüche verjähren für Verbraucher innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe der Ware, für Unternehmer 1 Jahr nach Übergabe.

7 Haftungsbeschränkungen

 

Wegen vertraglicher und außervertraglicher Pflichtverletzungen, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, sind unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung. Für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.